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Reisegepäckversicherung – Versicherung

03. März 2007 - Artikel von: admin

Reisegepäckversicherungen: Umfang, Gültigkeit, Probleme

Reisegepäckversicherungen sollen den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks finanziell ersetzen. In der Regel gibt es Höchstgrenzen für Versicherungssummen. Diese beläuft sich durchschnittlich auf 3.000 Euro, kann aber je nach Anbieter variieren. Eine Reisegepäckversicherung kann für die Dauer einer Reise bezogen oder als Dauervertrag abgeschlossen werden. Erstere ist gültig für die konkret benannte Reisedauer, normalerweise vom Moment der Abreise an bis zum Moment der Rückkehr.

Der Versicherungsschutz gilt für die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat sowie deren Mitreisende, sofern diese mit der Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienmitglieder, Hausangestellte oder Lebensgefährten sind.

In der Regel besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Raub oder mutwilliger Beschädigung durch dritte. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls versichert, jedoch nur bis zu einer Höhe von 10% des Gesamt-Versicherungsfalls bzw. 500 Euro. Ausgenommen sind Stehen- oder Liegen-Lassen von Gegenständen. Der Versicherungsschutz umfasst weiterhin Schäden durch Unfälle, Witterungsbedingungen oder fahrlässiges Verhalten anderer.

Entstehen Schäden durch höhere Gewalt wie etwa Kriege oder Naturkatastrophen oder werden Gegenstände zum Beispiel polizeilich beschlagnahmt oder ähnliches, besteht kein Versicherungsschutz. Nicht erstattungsfähige Schäden sind auch solche, die in der so genannten natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit der versicherten Sachen begründet liegen. Schäden durch Abnutzung und Verschleiß oder den sachgemäßen Gebrauch von versicherten Sachen sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen. Zwei Beispiele: Eine Tasche, die durch altersbedingten Verschleiß unbrauchbar wird, ist nicht versichert. Für einen Schaden beispielsweise an einem Fahrrad, der durch zweckgebundenen Gebrauch – also direkt beim Radfahren – zustande kommt, wird nicht aufgekommen. Ist ein Fahrrad jedoch abgestellt und wird beschädigt, greift die Versicherung.

Der Versicherungsschutz umfasst den gesamten persönlichen Reisebedarf.
Mitversichert sind auch die während der Reise erworbenen Gegenstände wie Souvenirs, allerdings nur bis zu 10% der Gesamtschaden-Summe bzw. bis zu einem Wert von 500 Euro. Wertgegenstände wie Pelze, Schmuck und ähnliche werden nur ersetzt, wenn sie trotz sachgemäßen Gebrauchs und angemessener Lagerung beschädigt werden. Ansonsten wird dem Versicherungsnehmer schnell Fahrlässigkeit vorgeworfen, was zu Haftungsausschluss führen kann. Nicht versichert sind Bargeld, Dokumente, Urkunden, Antiquitäten und Kunstgegenstände, Prothesen, Kontaktlinsen. Ersetzt werden lediglich Ausweise und Brillen. Reisegepäckversicherungen erstatten Schäden teilweise auch nur anteilig, etwa bei zu Schaden gekommenen Pelzen, Schmuckstücken, Kameras oder Fotoapparaten.

Im Schadenfall, insbesondere im Falle eines Diebstahls, muss der Schaden vor Ort, also noch im Reiseland, polizeilich angezeigt werden – selbst, wenn dadurch etwa ein Flug versäumt wird. Weiterhin muss jeder Versicherungsfall unverzüglich dem Versicherer angezeigt werden, also vom Reiseziel aus. Beim Verlust von Gegenständen sollten Nachforschungen z.B. vom örtlichen Fundbüro bescheinigt werden lassen.

Dennoch verweigern Reisegepäckversicherungen oft Leistungen. Im Streitfall wird in der Tat dem Geschädigten oft Fahrlässigkeit unterstellt. So hat ein Gericht geurteilt, dass ein Koffer zwischen die Beine geklemmt zu werden habe und nicht neben sich abgestellt werden dürfe. Dies sei bereits fahrlässig. In manchen Ländern sei das öffentliche Tragen von Schmuck bereits als Fahrlässigkeit einzustufen, so ein anderer Spruch. Eine Kamera dürfe einem dritten Urteil zufolge nicht über der Schulter hängen, sondern müsse am Körper befestigt sein, wenn in der betreffenden Gegend mit Moped-Überfällen zu rechnen hätte sein müssen. Problematisch sind meist auch Fälle, in denen Wertgegenstände aus Autos entwendet worden sind.

Weigert sich eine Versicherung für Schäden aufzukommen, so kann innerhalb von 6 Monaten beim zuständigen Gericht geklagt werden. Danach ist die Forderung verjährt.

Reisegepäckversicherungen werden von nahezu allen Versicherungsunternehmen angeboten und sind oft online abschließbar. Die Preise solcher Versicherungen variieren, dies allerdings auf hohem Niveau. In Anbetracht relativ hoher Versicherungsbeiträge im Verhältnis zu relativ geringen Versicherungsleistungen wird oft geraten, die Notwendigkeit und den Nutzen eines Abschlusses individuell genau zu prüfen. Im Falle eines Versicherungsabschlusses wird geraten, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen, die unter anderem sämtliche Haftungsausschlüsse enthalten, genau zu studieren und zu vergleichen.

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