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Reiserücktrittskostenversicherung – Reise Rücktrittskosten Versicherung

22. Februar 2007 - Artikel von: admin

Reiserücktrittskostenversicherung

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Wer eine Reise bucht, hat in aller Regel vor, sie auch anzutreten. Doch für unvorhergesehene Zwischenfälle ist es in jedem Fall sinnvoll, möglichst mit der Buchung auch eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Das bedeutet im Klartext: Mit Abschluss einer Reise Rücktrittskosten Versicherung muss man als Versicherter nicht für die Kosten aufkommen, die im Falle eines Reiserücktritts entstehen. Darunter fallen z.B. die Stornierungsgebühren eines Fluges.

In extremen Fällen kann es auch passieren, dass der Reiseveranstalter die Kosten für die gesamte Reise berechnet, auch wenn sie nie angetreten worden ist. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Hinderungsgrund sich sehr kurzfristig ergibt und die entsprechenden Stornierungsfristen des Reiseveranstalters unterschritten werden.

Auch vor solchen Fällen kann eine Reiserücktrittskostenversicherung schützen. Die Reise Rücktrittskosten Versicherung greift bei Faktoren, die einen Antritt der Reise für den Versicherten unmöglich machen oder über die Grenze des Zumutbaren hinaus erschweren.

Das ist der Fall bei einer unerwarteten schweren Erkrankung, bei Tod oder Schwangerschaft. Auch eine zuvor nicht erwartete Unverträglichkeit gegen obligatorische Impfungen gehört dazu. Weitere Faktoren können je nach Versicherung auch der Verlust des Arbeitsplatzes, das Wiederholen von Hochschul- und Schulprüfungen oder die unerwartete Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst sein. Hier gilt es jedoch sich genau zu informieren.

Es gibt Fälle, in denen die Reiserücktrittskostenversicherung keine Haftung übernimmt. Dazu gehören spezifische Zustände im Zielland: Herrscht dort die Gefahr von Krieg oder Bürgerkrieg, werden Reiserücktrittskostenversicherungen keine Kosten erstattet. Ebensowenig haftet die Versicherung, wenn der zu versichernde Fall also zum Beispiel die reiseunfähig machende Krankheit – bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses eingetreten ist.

Darunter fällt auch, wenn das Eintreten des zu versicherenden Falles zum Zeitpunkt klar vorhersehbar war. Eine Reise Rücktrittskosten Versicherung kann also weder rückwirkend noch gezielt berechnend abgeschlossen werden (im letzten Fall kann es zum Verdacht des Versicherungsbetrugs kommen).

Ebenfalls ist zu beachten, dass die Reiserücktrittskostenversicherung nicht immer die Kosten in voller Höhe übernimmt. Es ist häufig der Fall, dass ein gewisser – absoluter oder prozentualer – Eigenanteil des Versicherten festgeschrieben ist, der im Fall des Falls erbracht werden muss. Der Eigenanteil beläuft sich meistens auf einen festgelegten Prozentsatz bei einer ebenfalls festgelegten Mindestsumme.

Gleichfalls gut recherchieren sollte man die Höchstgrenzen der einzelnen Versicherungen, d.h. die Existenz einer möglichen Höchstversicherungssumme. Gängig ist die Begrenzung derselben auf 5.000 Euro. Dies gilt dann pro Reise. Auch hier kann es aber durchaus wieder Abweichungen von Anbieter zu Anbieter geben.

Vielfach ist auch ein Höchsteintrittsalter festgelegt oder wird zumindest ab einem bestimmten Reisezeitraum relevant. Wichtige Details sind weiterhin die Abschlussfrist, Reisedauer und Geltungsbereich. Die Versicherung muss meistens innerhalb einer bestimmten Frist vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Die Reisedauer ist in vielen Fällen auf ein Jahr begrenzt, manchmal sogar auf einen kürzeren Zeitraum. Der Geltungsbereich der Versicherung ist nicht in allen Fällen weltweit. Manchmal sind bestimmte Gebiete davon ausgeschlossen oder aber es liegt ein expliziter Fokus auf einzelnen Weltgegenden.

Eine solche Versicherung kann also finanziellen Schaden im großen Maßstab abfangen, selbst wenn eine Eigenbeteiligung des Versicherten vorgesehen ist. Sie ist daher unbedingt empfehlenswert und sollte ebenso wie eine Auslandskrankenversicherung möglichst rechtzeitig abgeschlossen werden. Genaue Recherche und präziser Vergleich einzelner Angebote lohnen sich in jedem Fall, um die für die jeweilige Reise passendste Reiserücktrittskostenversicherung zu finden.

Eine Antwort zu “Reiserücktrittskostenversicherung – Reise Rücktrittskosten Versicherung”

  1. Urs Honig sagt:

    Ich bin auf den Artikel gestoßen, da auf mich genau obiges beschriebenes Beispiel zutrifft. Ich habe eine Reise in die USA gebucht und diese auch mit einer Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Nun muss ich leider unerwartet eine wichtige Prüfung nachschreiben und die Reiserücktrittsversicherung kennt dies nicht als Grund an und möchte mir den Betrag nicht zurückerstatten. Was kann ich machen? Vielen Dank Urs

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